Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Nur für gemeinnützige Vereine · Gültig bis 31.07.2026
Jetzt kaufen!Grundsatz der Namenswahrheit
Bezeichnung "Stiftung" ist nicht der rechtsfähigen Stiftung vorbehalten
Täuschung muss vermieden werden
Unterscheidungsfähigkeit
Marketing-Aspekte berücksichtigen
Bezug zur Stiftungstätigkeit erforderlich
exakte Beschreibung der Ziele und Art ihrer Verwirklichung
eine gemeinnützige Tätigkeit darf sich nur in diesem Rahmen bewegen
nicht alle Zwecke müssen stets gleichzeitig verwirklicht werden
spätere Zweckänderung weitgehend ausgeschlossen
ausschließliche und unmittelbare Gemeinwohlförderung
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige/mildtätige/kirchliche Zwecke im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Selbstlosigkeit
Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittelbindung für Satzungszwecke
Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen
Zwecke verwendet werden.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der
Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergütungen begünstigt werden.
Erstausstattung
Genehmigungsvorgaben der Stiftungsbehörden zur Mindestausstattung
Grundsatz der Vermögenserhaltung
Rücklagenbildung kann vorgesehen werden
andernfalls gilt ein Thesaurierungsverbot für Erträge
Annahme von Zustiftungen vorsehen
Richtlinien zu Vermögensverwaltung?
möglichst keine Verkaufsbeschränkungen vorsehen
Ausschluss eines Rechtsanspruchs auf Zuwendungen
Rechnungslegungspflichten
Zusammensetzung
Berufung, Auswahl, Abberufung
Zuständigkeit
Vertretungsbefugnis
möglichst keine Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot
Haftungsbeschränkung
Sitzungsgeld / Gehalt
Zusammensetzung
Einberufungsvoraussetzungen, -verfahren
Zuständigkeit
Beratung, Informationsrecht
Abberufung
Rücktritt
Zusammensetzung
Soll-Vorgaben, keine Überschneidung mit Vorstandsmitgliedschaft
Berufung, Auswahl, Abberufung
Einberufung
Beurkundungsform der Versammlungsbeschlüsse
Zuständigkeit
Sitzungsgeld
Präsidium, Ausschuss, Aufsichts-/Verwaltungs-/Beirat
Zusammensetzung
Zuständigkeit
Einberufungsverfahren
Amtsdauer
zuständiges Gremium
notwendige Mehrheitsverhältnisse
Sicherstellung der gemeinnützigen Vermögensbindung
kursiv = weitere Aspekte, Alternativen