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Zu Zeit kann Entschädigungsanspruch der VBL entfallen

Vorübergehend ist ein günstiger Ausstieg aus der VBL nach sorgfältiger Risikoabwägung denkbar, da das Gericht die Entschädigungsregelung der VBL-Satzung wegen Übervorteilung für nichtig erklärt hat.

LG Mannheim, Urteil vom 19. Juni 2009 - 7 O 122/08 (nicht rechtskräftig)


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de