Aktuelle Rechtsentwicklung
Auszahlung des Versorgungsguthabens ist Arbeitslohn
Die Auszahlung des Versorgungsguthabens nach Ausscheiden des Arbeitgebers aus der VBL ist neben den zuvor versteuerten Umlagezahlungen lohnsteuerpflichtig.
BFH, Urteil vom 07. Mai 2009 - VI R 16/07
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de