Aktuelle Rechtsentwicklung
sortiert nach Datum, aktuellste Urteile zuerst
Arbeitsrecht (1 - 5)
- Rechtswirkungen des AÜG deutlich eingeschränkt
- Diskriminierung wegen Teilzeitbeschäftigung unzulässig
- Grundsätzlich 20 Wochenstunden bei Arbeit auf Abruf
- Geschäftsführer haftet für Verlust der Gemeinnützigkeit
- Dienstliche SMS müssen in der Freizeit gelesen werden
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de