Aktuelle Rechtsentwicklung
Home-Office Zusatzvereinbarung gesondert kündbar
Da sich eine Zusatzvereinbarung zum Home-Office nur auf den Ort der Arbeitsleistung (die eigene Wohnung) bezieht, wird mit der in den Zusatzvereinbarungen üblicherweise vereinbarten eigenständigen Kündbarkeit kein zwingender Kündigungsschutz umgangen.
LAG Hamm, Urteil v. 16.3.2023 - 18 Sa 832/22 (rkr.).
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de