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Dienstliche SMS müssen in der Freizeit gelesen werden

Ist dem Arbeitnehmer auf der Grundlage der betrieblichen Regelungen bekannt, dass der Arbeitgeber den Arbeitseinsatz für den folgenden Tag in Bezug auf Uhrzeit und Ort konkreti-sieren wird, ist er verpflichtet, eine solche per SMS mitgeteilte Weisung auch in seiner Freizeit zur Kenntnis zu nehmen.

BAG, Urteil v. 23.08.2023 - 5 AZR 349/22.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de