Aktuelle Rechtsentwicklung
Kündigung wegen Strafanzeige kann unzulässig sein
Die Erstattung einer Strafanzeige ohne vorherigen Versuch einer innerbetrieblichen Klärung rechtfertigt keine fristlose Kündigung seitens des Arbeitgebers, wenn mit einer neutra-len, unvoreingenommenen Aufarbeitung der Vorgänge innerhalb des Betriebs oder Unternehmens nicht zu rechnen ist, weil sich beispielsweise die Vorwürfe direkt gegen den Arbeitgeber oder seine Repräsentanten richten.
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 15.8.2023 - 5 Sa 172/22.
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de