Aktuelle Rechtsentwicklung
Behindertentransport: Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für handelsübliche Fahrzeuge
Der Beförderung von behinderten Personen dienende Kraftfahrzeuge sind selbst dann von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, wenn
- sie gelegentlich auch zur Beförderung des Personals zu Fortbildungszwecken, zur Beförderung von Arbeitsmaterial oder zur Beschaffung von Arbeitsaufträgen für die Einrichtung verwendet werden oder
- es sich um Fahrzeuge mit handelsüblicher Ausstattung handelt, deren besonderer Verwendungszweck nur äußerlich erkennbar ist.
FinMin. NRW, Erlass vom 21.2.2000 - S 6105 - 16 - V A 1
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de