Aktuelle Rechtsentwicklung
Steuerbefreiung für eilige Blut- und Organtransporte
Die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für den Rettungsdienst besteht auch für Fahrzeuge, mit denen Blut- und Organtransporte bei akuten Notfällen durchgeführt werden. Für den "Regeltransport" für den Grundversorgungsbedarf gilt dies nicht.
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 15.11.2019 - 13 K 2373/17.
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de