Aktuelle Rechtsentwicklung
Steuerbefreiung nur bei Beförderung kranker Menschen
Die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für den Krankentransport besteht nur für Fahrzeuge, mit denen ausschließlich behandlungsbedürftige kranke Menschen zum Zwecke der Behandlung transportiert werden.
BFH, Urteil v. 10.06.2019 - III R 47/18.
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de