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Behindertenfahrdienst nicht von der KFZ-Steuer befreit

Wenn mit einem Fahrzeug nicht nur kranke, sondern auch gehbehinderte Menschen befördert werden, entfällt für das Fahrzeug die KFZ-Steuerbefreiung. Denn die Steuerbefreiung wird nur bei einer ausschließlichen Nutzung für die Beförderung behandlungsbedürftiger Personen gewährt.

BFH, Urteil v. 13.09.2017 - III R 10/18.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de