Aktuelle Rechtsentwicklung
Zur Tierrettung eingesetzte Fahrzeuge sind nicht steuerbefreit
Die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für den Rettungsdienst umfasst nicht die Tierrettung.
Finanzgericht München, Beschluss vom 12. Dezember 2002 - 4 V 2707/02
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de