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Zur Tierrettung eingesetzte Fahrzeuge sind nicht steuerbefreit

Die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für den Rettungsdienst umfasst nicht die Tierrettung.

Finanzgericht München, Beschluss vom 12. Dezember 2002 - 4 V 2707/02


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de