Aktuelle Rechtsentwicklung
Heisenbergstipendien können steuerfrei sein
Die bewilligten Stipendienmittel sind steuerfrei, solange sie nicht die nach allgemeiner Verkehrsauffassung erforderlichen typischen Lebenshaltungskosten in der konkreten sozialen Situation überschreiten.
BFH, Beschluss v. 24.10.2023 - VIII R 11/22.
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de