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Heisenbergstipendien können steuerfrei sein

Die bewilligten Stipendienmittel sind steuerfrei, solange sie nicht die nach allgemeiner Verkehrsauffassung erforderlichen typischen Lebenshaltungskosten in der konkreten sozialen Situation überschreiten.

BFH, Beschluss v. 24.10.2023 - VIII R 11/22.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de