Aktuelle Rechtsentwicklung
Steuerliche Erleichterungen für Menschen mit Behinderung
Die Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung wurden verdoppelt, der berechtigte Personenkreis erweitert und eine behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale eingeführt.
§ 33, § 33b EStG idFv. 09.12.2020, BGBl I 2020, 2770.
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de