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Besuch einer Missionsschule ist keine Berufsausbildung

Der Besuch einer nicht allgemeinbildenden Schule, der nicht der Vorbereitung auf einen konkret angestrebten Beruf, sondern vorrangig der Erlangung sozialer Erfahrungen und der Stärkung des Verantwortungsbewusstseins für das Gemeinwohl sowie der Persönlichkeitsbildung und Charakterbildung iSd Leitbilds der Schule dient, ist keine steuermindernd berücksichtigungsfähige Berufsausbildung.

BFH, Urteil v. 13.12.2018 - III R 25/18.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de