Aktuelle Rechtsentwicklung
Verluste aus Übungsleitertätigkeit abziehbar
Verluste aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter können auch dann steuermindernd berücksichtigt werden, wenn die Einnahmen den sog. Übungsleiterfreibetrag (§ 3 Nr. 26 EStG) in Höhe von 2.400 EUR pro Jahr nicht übersteigen.
BFH, Urteil v. 20.11.2018 - VIII R 17/16.
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de