Aktuelle Rechtsentwicklung
Mehraufwand für betreute Wohngemeinschaft absetzbar
Aufwendungen für die krankheits-, pflege- oder behinderungs-bedingte Unterbringung in einer dem jeweiligen Landesrecht unterliegenden betreuten Wohngemeinschaft sind als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen.
BFH, Urteil v. 10.8.2023 - VI R 40/20.
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de