Aktuelle Rechtsentwicklung
Übungsleiterfreibetrag nur bei pädagogischer Prägung
Eine Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit i.S.d. § 3 Nr. 26 EStG erfordert eine pädagogische Ausrichtung dieser Tätigkeit und zusätzlich einen direkten persönlichen Kontakt zur Zielgruppe.
BFH, Urteil v. 03.07.2018 - VIII R 28/15.
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de