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Übungsleiterfreibetrag nur bei pädagogischer Prägung

Eine Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit i.S.d. § 3 Nr. 26 EStG erfordert eine pädagogische Ausrichtung dieser Tätigkeit und zusätzlich einen direkten persönlichen Kontakt zur Zielgruppe.

BFH, Urteil v. 03.07.2018 - VIII R 28/15.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de