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Betreuungspauschale für 'Betreutes Wohnen' absetzbar

Betreuungspauschalen für 'Betreutes Wohnen' zur Sicherstellung von Hilfe-leistungen zu jeder Zeit sind als haus-haltsnahe Dienstleistungen absetzbar.

BFH, Urteil v. 03.09.2015 - VI R 18/14


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de