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Angemessene Stipendien steuerfrei

Stipendien aus öffentlichen Kassen oder von gemeinnützigen Institutionen für Aus-/ Fortbildung sind in der Regel nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei, wenn sie das vorherige Gehalt nicht übersteigen.

BFH, Urteil v. 18.03.2015 - VIII R 43/12


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de