Aktuelle Rechtsentwicklung
Pflegebeihilfen für Kindervollzeitbetreuung im eigenen Haushalt steuerfrei
Pflegegelder aus öffentlichen Kassen für die Aufnahme von Kindern im eigenen Haushalt sind nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei, wenn mit den Zahlungen keine vollständige Erstattung des Sach- und Zeitaufwands beabsichtigt ist.
BFH, Urteil v. 05.11.2014 - VIII R 29/11
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de