Aktuelle Rechtsentwicklung
Verordnete Heileurythmie als Krankheitskosten zu berücksichtigen
Die von einem Arzt oder Heilpraktiker verordnete Heileurythmie ist als außergewöhnliche Belastung einkommensteuermindernd zu berücksichtigen.
BFH, Urteil vom 26.02.2014 - VI R 27/13
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de