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Privatliquidationen der Chefärzte sind häufig Arbeitslohn

Angestellte Chefärzte beziehen mit den Einnahmen aus ihrem Liquidationsrecht für wahlärztliche Leistungen in der Regel lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn.

FG Münster, Urteil vom 07. Juni 2011 - 1 K 3800/09


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de