Aktuelle Rechtsentwicklung
Privatliquidationen der Chefärzte sind häufig Arbeitslohn
Angestellte Chefärzte beziehen mit den Einnahmen aus ihrem Liquidationsrecht für wahlärztliche Leistungen in der Regel lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn.
FG Münster, Urteil vom 07. Juni 2011 - 1 K 3800/09
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de