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Mahlzeitengestellung im Kindergarten kein Arbeitslohn

Die vom Betreuungspersonal gemeinsam mit den Kindern einzunehmenden Mahlzeiten sind als aufgedrängte Bereicherung nicht lohnsteuerpflichtig.

FG Niedersachsen, Urteil vom 19. Februar 2009 - 11 K 384/07 (rechtskräftig nach Beschluss des BFH vom 01. Dezember 2009 - VI B 35/09)


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de