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Vorsitzende/Referenten des AStA sind Arbeitnehmer

Der Vorsitzende und die Referenten des allgemeinen Studentenausschusses (AStA) sind einkommensteuerrechtlich Arbeitnehmer. Die an sie gezahlten Aufwandsentschädigungen unterliegen dem Lohnsteuerabzug.

BFH, Urteil vom 22. Juli 2008 - VI R 51/05


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de