Aktuelle Rechtsentwicklung
'Übungsleiterverlust' als Werbungskosten absetzbar
Sind die steuerfreien Einnahmen nach § 3 Nr. 26 EStG geringer als der Freibetrag und übersteigen die Werbungskosten die Einnahmen, so ist der übersteigende Teil einkommensteuerlich als Verlust absetzbar.
FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05. Dezember 2007 - 7 K 3121/05 B
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de