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Kein Abzug von Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit

Die Aufwendungen eines für umfangreiche ehrenamtliche Tätigkeiten genutzten häuslichen Arbeitszimmers sind steuerlich nicht abziehbar.

BFH, Beschluss vom 19. Juli 2005 - VI B 175/04


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de