Aktuelle Rechtsentwicklung
Kein Abzug von Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit
Die Aufwendungen eines für umfangreiche ehrenamtliche Tätigkeiten genutzten häuslichen Arbeitszimmers sind steuerlich nicht abziehbar.
BFH, Beschluss vom 19. Juli 2005 - VI B 175/04
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de