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Kein Übungsleiterfreibetrag für nebenberufliche Geschäftsführung

Der 'Übungsleiterfreibetrag' nach § 3 Nr. 26 EStG ist nicht anwendbar auf die Vergütung einer nebenberuflichen Geschäftsführungstätigkeit für eine gemeinnützige Stiftung.

BFH, Beschluss vom 01. Juni 2004 - XI B 117/02


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de