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Sonderausgabenabzug für Ersatzschulen

Die Beschränkung des Sonderausgabenabzugs für Schulgeldzahlungen auf anerkannte Privatschulen ist verfassungsmäßig.

BVerfG; Urteil vom 16. April 2004 - 2 BvR 88/03


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de