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Messstipendien unterliegen der Lohnsteuer

Von Gläubigen einem katholischen Priester für die Feier der heiligen Messe gewährte Messstipendien unterliegen als steuerpflichtige Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit der Lohnsteuer.

FG Niedersachsen, Urteil vom 10. Oktober 2003 - 11 K 191/03


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de