Aktuelle Rechtsentwicklung
Keine Wohngebäude-Sonderabschreibungen für Seniorenwohnanlagen
Bei Wohngebäuden können für Zwecke der Einkommensbesteuerung Sonderabschreibungen vorgenommen werden. Dies gilt nicht für die Pflegeabteilung einer erwerbswirtschaftlichen Seniorenwohnanlage
Bundesfinanzhof, Urteile vom 30. September 2003 - IX R 2/00 u. IX R 7/03
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de