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Keine Wohngebäude-Sonderabschreibungen für Seniorenwohnanlagen

Bei Wohngebäuden können für Zwecke der Einkommensbesteuerung Sonderabschreibungen vorgenommen werden. Dies gilt nicht für die Pflegeabteilung einer erwerbswirtschaftlichen Seniorenwohnanlage

Bundesfinanzhof, Urteile vom 30. September 2003 - IX R 2/00 u. IX R 7/03


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de