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Vermögenswirksame Leistungen für Werkstattbeschäftigte

In anerkannten Werkstätten beschäftigte behinderte Menschen können Teile ihres Lohns vermögenswirksam anlegen und die Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten.

OFD Frankfurt a.M., Verfügung vom 4. Februar 2003 - S 2432 A - S - St II 31


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de