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Kein Ansatz des eigenen Vermögens volljähriger behinderter Kinder

Im Rahmen des Einkommensteuerrechts bleibt bei der Prüfung, ob ein behindertes Kind imstande ist, sich selbst zu unterhalten, sein Vermögen unberücksichtigt.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 14. Oktober 2002 - VIII R 55/01


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de