Aktuelle Rechtsentwicklung
Mehraufwendungen für Begleitperson absetzbar
Die Mehraufwendungen für eine notwendige Begleitperson auf der Urlaubsreise eines körperbehinderten Menschen gelten einkommensteuerlich als außergewöhnliche Belastungen (bis 767 EUR).
Bundesfinanzhof, Urteil vom 4. Juli 2002 - III R 58/98
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de