Aktuelle Rechtsentwicklung

zurück zur Übersicht

zurück (51 - 55)

Mehraufwendungen für Begleitperson absetzbar

Die Mehraufwendungen für eine notwendige Begleitperson auf der Urlaubsreise eines körperbehinderten Menschen gelten einkommensteuerlich als außergewöhnliche Belastungen (bis 767 EUR).

Bundesfinanzhof, Urteil vom 4. Juli 2002 - III R 58/98


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de