Aktuelle Rechtsentwicklung
Feuerwehreinsatzfahrzeug: kein lohnsteuerlicher Vorteil
Die Überlassung eines Einsatzfahrzeugs an den Leiter der Freiwilligen Feuerwehr während seiner - wenn auch "ständigen"- Bereitschaftszeiten führt nicht zu Arbeitslohn.
BFH, Urteil v. 19.04.2021 - VI R 43/18.
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de