Aktuelle Rechtsentwicklung
Nachweispflicht für das Bestehen eines Zweckbetriebs
Die Anerkennung als steuerbegünstigter Zweckbetrieb ist an nachvollziehbare detaillierte Nachweise der für den jeweiligen Zweckbetrieb bestehenden Anerkennungsvoraussetzungen gebunden. Daher kann zB ein Zweckbetrieb 'Sportliche Veranstaltungen' (§ 67a Abs. 3 AO) nur anerkannt werden, wenn die den Sportlern gezahlten Aufwandsentschädigungen nachweislich die von der Finanzverwaltung festgelegten Pauschalen oder den tatsächlich den Sportlern jeweils entstandenen Aufwand nicht übersteigen. Zur Erfüllung der Nachweispflicht sind detaillierte Aufzeichnungen und Belege erforderlich, Plausibilitätsüberlegungen reichen nicht aus.
BFH, Beschluss v. 3.8.2022 - XI R 11/19.
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de