Aktuelle Rechtsentwicklung
Die Abnahme von Prüfungen kann ein Zweckbetrieb sein
Entgegen verbreiteter Ansicht können die Organisation und Durchführung von Leistungsprüfungen einen Zweckbetrieb nach § 65 AO bilden, wenn diese Tätigkeit zur Verfolgung der steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke unerlässlich ist.
BFH, Urteil v. 21.04.2022 - V R 26/20.
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de