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Einzelfallprüfung zur Gemeinnützigkeit des IPSC-Schießens

Nachdem der BFH das IPSC-Schießen als gemeinnützig anerkannt hat, will die Finanzverwaltung nun in jedem Einzelfall prüfen, ob bei den Wettkämpfen das Schießen auf Menschen simuliert wird und in diesen Fällen die Gemeinnützigkeit aberkennen.

BMF-Schreiben v. 12.01.2022 - IV A 3 - S 0062/21/10007 :001 unter Tz. 4 m).


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de