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Musterklausel zur Anfallberechtigung ist zwingend

Die Gemeinnützigkeit ist wegen fehlender satzungsmäßiger Vermögensbindung zu versagen, wenn in der Satzung eine ausdrückliche Regelung für den Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fehlt.

BFH, Urteil v. 26.08.2021 - V R 11/20.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de