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Strenge Nachweisanforderungen bei Auslandstätigkeiten

Im Ausland tätige oder ausländische Projekte fördernde gemeinnützige Körperschaften müssen die zweckentsprechende Mittelverwendung nachweisen können, zum Beispiel mit folgenden Unterlagen:

  • einschlägige Verträge und Korrespondenz,
  • Empfangsbestätigungen der Zahlungsempfänger,
  • ausführliche Tätigkeitsbeschreibungen,
  • Presseveröffentlichungen, Berichterstattung in Medien,
  • Gutachten vereidigter Prüfer bei Großprojekten,
  • Bescheide ausländischer Behörden, zum Beispiel bei Co-Finanzierungen,
  • Bestätigung einer deutschen Auslandsvertretung über die Durchführung des Projekts.

LfSt Bayern, Verf. v. 09.08.2021 - S 0170.1.1-3/7 St 31.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de