Aktuelle Rechtsentwicklung
Strenge Nachweisanforderungen bei Auslandstätigkeiten
Im Ausland tätige oder ausländische Projekte fördernde gemeinnützige Körperschaften müssen die zweckentsprechende Mittelverwendung nachweisen können, zum Beispiel mit folgenden Unterlagen:
- einschlägige Verträge und Korrespondenz,
- Empfangsbestätigungen der Zahlungsempfänger,
- ausführliche Tätigkeitsbeschreibungen,
- Presseveröffentlichungen, Berichterstattung in Medien,
- Gutachten vereidigter Prüfer bei Großprojekten,
- Bescheide ausländischer Behörden, zum Beispiel bei Co-Finanzierungen,
- Bestätigung einer deutschen Auslandsvertretung über die Durchführung des Projekts.
LfSt Bayern, Verf. v. 09.08.2021 - S 0170.1.1-3/7 St 31.
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de