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Flutopfer-Billigkeitsmaßnahmen geregelt

Die von den Finanzbehörden eröffentlichten Billigkeitserlasse ermöglichen gemeinnützigen Körperschaften unabhängig von ihren Satzungszwecken, nachweislich geschädigte Personen mit jeweils bis zu 5.000 Euro finanziell zu unterstützen.

Z.B. OFD NRW, Schreiben v. 23.07.2021, S 1915 - 6/48 - V A 3 unter Tz. 2.2 und 2.2.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de