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JStG 2020: Anhebung der Grenze für gewerbliche Tätigkeit

Die Bagatellgrenze (Freigrenze) für steuerpflichtige wirtschaft-liche Geschäftsbetriebe soll rückwirkend ab dem 01.01.2020 von 35.000 EUR auf 45.000 EUR Einnahmen angehoben werden.

BT Drs. 19/23551 S. 69 f. iVm S. 94 zu § 64 Abs. 3 AO.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de