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D & O Versicherung bietet keinen Schutz bei Insolvenz

Entgegen allgemeiner Ansicht schützt eine D & O Versicherung den Geschäftsführer nicht vor der Regresshaftung bei insolvenzrechtswidrig von ihm veranlassten Zahlungen an Gläubiger der Gesellschafter.

OLG Düsseldorf, Urteil v. 20.07.2018 - I-4 U 93/16.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de