Aktuelle Rechtsentwicklung

zurück zur Übersicht

zurück (11 - 15)

Geschäftsführer haftet für unzulässige Zahlungen an Mitgeschäftsführer

Ein Geschäftsführer haftet, wenn er für ihn erkennbare unzulässige Zahlungen eines Mitgeschäftsführers auf dessen Bankkonto nicht verhindert.

OLG München, Urteil v. 22.10.2015 - 23 U 4861/14


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de