Aktuelle Rechtsentwicklung
Insolvente Tochtergesellschaft muss Nutzungsentgelte weiterhin zahlen
Seit der GmbH-Reform muss der Gesellschafter seiner insolventen Tochterge-sellschaft die ihr vermieteten Gebäude oder Betriebsanlagen nicht mehr unentgeltlich weiter überlassen.
BGH, Urteil v. 29.01.2015 - IX ZR 279/13
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de