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Insolvente Tochtergesellschaft muss Nutzungsentgelte weiterhin zahlen

Seit der GmbH-Reform muss der Gesellschafter seiner insolventen Tochterge-sellschaft die ihr vermieteten Gebäude oder Betriebsanlagen nicht mehr unentgeltlich weiter überlassen.

BGH, Urteil v. 29.01.2015 - IX ZR 279/13


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de