Aktuelle Rechtsentwicklung
Keine Haftung des weisungsgemäß handelnden Geschäftsführers
Der Geschäftsführer macht sich mit der Umsetzung wirtschaftlich nachteiliger Weisungen der Gesellschafterversammlung nicht schadensersatzpflichtig, solange er keine öffentlichrechtliche Pflichten oder Rechte Dritter verletzt.
OLG Brandenburg, Urteil v. 27.01.2015 - 6 U 76/13
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de