Aktuelle Rechtsentwicklung
Abkürzung 'gGmbH' nunmehr zulässig
Die Abkürzung 'gGmbH' ist nunmehr bei einer als gemeinnützig anerkannten GmbH gesetzlich zulässig.
§ 4 GmbHG i.d.F. vom 01. März 2013
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de