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Abberufung bei Verstoß gegen die Neutralitätspflicht

Geschäftsführer können wegen Verstoßes gegen die ihnen obliegende Neutralitätspflicht aus wichtigem Grund abberufen werden, wenn sie bei einem Streit zwischen den Gesellschaftern einseitig die Position eines Gesellschafters fördern.

KG Berlin, Beschluss v. 9.3.2023 - 2 U 56/19 (rkr).


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de