Aktuelle Rechtsentwicklung
Aufsichtsrat zu eigenständiger Risikoanalyse verpflichtet
Der Aufsichtsrat muss sich über erhebliche Geschäftsrisiken kundig machen und ihr Ausmaß unabhängig von der Geschäftsleitung selbständig beurteilen.
BGH, Beschluss vom 06. November 2012 - II ZR 111/12
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de