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Organisationspflichten des Geschäftsführers

Der Geschäftsführer muss den Betrieb so organisieren, dass ihm die zur Wahrnehmung seiner Pflichten erforderliche Übersicht jederzeit möglich ist.

BGH, Urteil vom 19. Juni 2012 - II ZR 243/11


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de